AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) und BiGu (Bildungsgutschein)

Möglichkeiten einer finanziellen Förderung der beruflichen Weiterbildung

Verschiedene unserer Angebote sind für Teilnehmende kostenfrei. Oder können durch die Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter oder Bund und Länder finanziert werden. Sehr gerne beraten wir Sie bei ihrem persönlichen Vorhaben, sich beruflich weiter zu qualifizieren.

Weiterbildungsangebote mit AVGS bzw. Bildungsgutschein

Sie sind zurzeit arbeitssuchend oder stehen vor einer Arbeitslosigkeit? 

Sie möchten zurück in einen festen Job, wissen vielleicht noch nicht, welcher Job der richtige für Sie ist?  

Sie möchten eine Ausbildung oder Umschulung anfangen? Sie benötigen eine Unterstützung oder ein Coaching, um Ihre berufliche Zukunft beginnen zu können?

Sie haben bei uns ein Angebot gefunden, das zu Ihnen passt und Ihnen für Ihre nächsten Schritte helfen kann, wissen aber noch nicht, wie Sie das bezahlen können? 

Wir helfen Ihnen sehr gerne.

Verschiedene unserer Angebote können vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder einem Bildungsgutschein (BiGu) sind manche Weiterbildungsangebote für Sie kostenlos.

Was ist ein AVGS oder ein BiGu und wie können Sie einen bekommen? 

Mit einem AVGS werden Maßnahmen und Angebote gefördert, die zu einer Aktivierung für den Arbeitsmarkt und zu einer beruflichen Eingliederung führen sollen. Dazu gehören zum Beispiel Bewerbertrainings oder Beratungen bzw. Coachings, um den richtigen Beruf zu finden. Oder die Unterstützung bei einem Praktikum bis zu 6 Wochen. 

Wenn Sie ein Angebot bei uns oder einer anderen Bildungsinstitution gefunden haben, überprüfen Sie, ob dieses Angebot mit einem AVGS gefördert werden kann. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung beim Jobcenter/Bundesagentur für Arbeit. 

Was benötigen Sie, damit Sie ein Recht auf einen AVGS haben?

Voraussetzung ist, dass Sie bei einem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind und ALG 1 oder ALG 2 beziehen. Berechtigt sind auch Auszubildende oder Studierende, die einen Job suchen, Selbstständige, Beschäftigte in Auffanggesellschaften, Soldat*innen nach Ende des Wehrdienstes und Berufsrückkehrer*innen.

Das Zentrum für Weiterbildung ist eine zertifizierte Einrichtung mit zertifizierten Angeboten.

Sie können sich mit Ihrem Aktivierungsgutschein in diesem Fall vertrauensvoll an uns wenden. Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen.

Unsere über AVGS förderbaren Angebote finden Sie hier:

AVGS – Systemisches Coaching

Systemisches Coaching ist ein ressourcen- und lösungsorientierter Prozess, bei dem der Coachee als Teil eines Systems verstanden wird. Coaching-Themen wie Herausforderungen und Ziele werden demnach immer in Beziehung zum gesamten System betrachtet.

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Potenzialanalyse

Viele Menschen besitzen Kompetenzen, die sie selbst nicht wahrnehmen. Unsere Potenzialanalyseverfahren helfen Ihnen, diese Fähigkeiten zu erkennen und Sie effektiv für Ihre Karriere zu nutzen.

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Einen Bildungsgutschein benötigen Sie zum Beispiel für eine fachliche Weiterbildung oder Qualifizierung wie zum Beispiel eine Ausbildung oder eine Umschulung. 

Die Voraussetzungen für den Erhalt eines BiGu sind identisch wie beim AVGS. Er kann ausgestellt werden, wenn die Förderung der beruflichen Qualifizierung zu einer dauerhaften Beendigung der Arbeitslosigkeit führen kann.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen BiGu. Umso wichtiger ist, dass Sie bei dem Gespräch mit Ihrem Jobcenter/Bundesagentur für Arbeit sehr gut vorbereitet sind, Ihre beruflichen Ziele gut vorstellen und erklären und bereits konkrete Angebote einer Weiterbildung besprechen können.  Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie dabei sehr gerne.

Angebote, die Sie mit einem BiGu nutzen können, finden Sie bei unserem Schwesterunternehmen, der GFFB in Frankfurt:

Eigenfinanzierung 

Sollten Sie keine Förderung für Ihre Weiterbildung erhalten, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot zur Eigenfinanzierung. Eine Ratenzahlung ist möglich. Verauslagte Kosten für berufliche Weiterbildungsangebote können in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

Alle unsere professionellen Coachingangebote sind auch ohne einen Gutschein buchbar.