[Selbst finanzieren...]
oder Förderung nutzen.
Förderung über Bildungsgutscheine.
Der Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung.
Die Kosten für die Weiterbildung werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Einen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht. Eine finanzielle Förderung ist an bestimmte persönliche Voraussetzungen wie Arbeitslosigkeit bzw. drohende Arbeitslosigkeit geknüpft. Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung wird von den Beraterinnen und Beratern der Agentur für Arbeit getroffen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de
Förderung durch Vermittlungsgutscheine.
Wer mindestens sechs Wochen arbeitslos ist, und Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht, hat in der Regel einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Mit dem Vermittlungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, sich zusätzlich von einem privaten Träger vermitteln zu lassen - z. B. von uns. Sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Berater/-in. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de
Meister-Bafög.
Ziel des „Meister-Bafög“ ist die finanzielle Unterstützung der beruflichen Aufstiegsfortbildung von Fachkräften mit abgeschlossener Ausbildung. Gefördert wird jeder, der an einer Aufstiegsfortbildung teilnimmt. Mehr erfahren Sie unter www.meister-bafoeg.info
Selbstzahler(inne)n.
Mit Selbstzahler(inne)n, die ihre Arbeits-Chancen verbessern möchten, aber keinen Anspruch auf öffentliche Förderung haben, können individuelle Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Sprechen Sie mit uns.